![]() |
SCHWANGER-IN-NEUBURG.DE & SCHWANGER-IN-SCHROBENHAUSEN.DE Die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Gesundheitsamt / Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen |
|
Schwangerenberatung
|
|
|
Aktuelle Informationen Schülersprechstunde Termine 2011: Jeder 2. Donnerstag im Monat von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Änderung beim Elterngeld sowie Landeserziehungsgeld 2011 bisher war das Elterngeld in Höhe von 300,- EUR/Monat bei einkommensabhängigen Sozialleistungen anrechnungsfrei. Künftig wird das Elterngeld bei den Leistungen Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe- und Kinderzuschlag grundsätzlich vollständig als Einkommen berücksichtigt (§ 10 Abs. 5 S. 1 BEEG (Bundeselterngeldgesetz)) Für die sog. Minijobs ergeben sich keine Änderungen. Das Landeserziehungsgeld bleibt gemäß Art. 7 Abs. 1 BayLErzGG bei einkommensabhängig Sozialleistungen als Einkommen unberücksichtigt, es ist also wie bisher als eigenständige Familienleistung anrechnungsfrei. Leistungen für Bildung und Teilhabe ("Bildungspaket") Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder aus einkommensschwachen Familien können ab sofort beantragt werden. www.bildungspaket.bmas.de Neue Regelsätze Kindes-Unterhalt Die Düsseldorfer-Tabelle können Sie unter www.oberlandesgericht-duesseldorf.de abrufen. Servicestelle der bayerischen Staatsregierung Bei allgemeinen Fragen zu Familienleistungen und -angeboten wenden Sie sich bitte an die Servicestelle BAYERN DIREKT. direkt@bayern.de Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien Formulare erhalten sie unterwww.familienkasse.de Unter www.schwanger-in-bayern.de können Sie ihren Bedarf berechnen. Die Online-Beratungsstelle ist erreichbar über das gemeinsame Internetangebot der Beratungsstellen auf www.schwanger-in-bayern.de sowie über die Beratungsstelle des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen www.schwanger-in-neuburg.de .
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
© 2007 Staatl. anerk. Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen |